Hey,
wenn du dich fragst, wie viele Duschen dein Arbeitgeber dir und deinen Kollegen zur Verfügung stellen muss, bist du hier genau richtig. In diesem Artikel bekommst du die Antwort darauf und erfährst noch mehr zu dem Thema. Lass uns also loslegen!
Das hängt davon ab, wie viele Mitarbeiter es gibt und wie viel Platz zur Verfügung steht. In jedem Fall muss ein Arbeitgeber aber mindestens eine Dusche pro Geschlecht anbieten, wenn das Personal über einen längeren Zeitraum an einem Ort arbeitet.
Gesetzlich vorgeschriebene Dusche: Für Arbeitnehmer mit gefährlichen Stoffen
Du hast bei deiner Arbeit mit infektiösen, giftigen, gesundheitsschädlichen, ätzenden, reizenden oder stark geruchsbelästigenden Stoffen oder einer sehr starken Verschmutzung zu tun? Dann solltest du wissen, dass für dich und deine Kollegen eine Dusche zur Verfügung stehen muss. Laut Gesetz müssen für je vier Arbeitnehmer eine Dusche zur Verfügung gestellt werden. So könnt ihr euch nach einer anstrengenden Schicht immer noch ordentlich waschen und solltet dadurch auch weniger gesundheitliche Probleme bekommen.
Arbeitsmittel: So stellt dein Arbeitgeber dir alles zur Verfügung
Du hast deine Arbeitsstelle gewechselt oder bist frisch von der Schule in den Beruf eingestiegen? Dann solltest du wissen, dass dein Arbeitgeber verpflichtet ist, dir alle Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die du für die Erbringung deiner Tätigkeit benötigst. Dazu gehören beispielsweise Arbeitskleidung, Computer, Software, Werkzeuge und andere wichtige Gegenstände. Es ist aber auch wichtig, dass du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle Arbeitsmittel zurückgibst. So kann dein Arbeitgeber sicherstellen, dass er sein Eigentum weiterhin nutzen kann und du als ehemaliger Mitarbeiter nicht in Schwierigkeiten gerätst.
Spinde für Mitarbeiter: Verpflichtung laut BetrVG § 6 Abs. 2
2 BetrVG).
Du als Arbeitgeber bist gesetzlich dazu verpflichtet, deinen Mitarbeitern abschließbare Spinde zur Verfügung zu stellen, wenn sie bei der Arbeit eine bestimmte Bekleidung tragen müssen, um sich vor der Arbeit umziehen zu können. Dies ist in § 6 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geregelt. Es liegt in deiner Verantwortung, dass deine Mitarbeiter die nötigen Möglichkeiten haben, sich angemessen umzuziehen. Es ist wichtig, dass dein Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und deine Mitarbeiter einen sicheren Ort haben, an dem sie ihre Sachen aufbewahren können.
Wie du deine Rechte schützt, wenn dein Spind durchsucht wird
Du kannst dir sicher sein, dass dein Spind ohne deine Zustimmung nicht durchsucht wird. Nicht nur, dass das ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen sein kann, es kann auch ein schwerwiegender Eingriff in dein allgemeines Persönlichkeitsrecht bedeuten. Wenn du der Meinung bist, dass dein Spind widerrechtlich durchsucht wurde, kannst du dich an einen Rechtsanwalt wenden, der dich bei der Durchsetzung deiner Rechte unterstützt.

Kann mein Chef mich zu Weiterbildungen zwingen?
Du fragst Dich, ob Dein Chef Dich zu einer Weiterbildung zwingen kann? Grundsätzlich bist Du nur zur Leistung verpflichtet, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Aber Dein Chef kann Dich auch dazu auffordern, an bestimmten Weiterbildungen teilzunehmen – das ist sein sogenanntes Weisungsrecht. Allerdings musst Du nur an solchen Weiterbildungen teilnehmen, die in einem angemessenen Verhältnis zu Deiner Position und Deinen Aufgaben stehen. Wenn Du der Meinung bist, dass die Weiterbildung nicht in einem angemessenen Verhältnis steht, kannst Du Dich gegen die Weisung Deines Chefs wehren.
Einarbeitung neuer Mitarbeiter: Deine Pflicht als Kollege
Du weißt nicht, wie Du Dich verhalten sollst, wenn Dir Dein Chef oder Dein Arbeitgeber einen neuen Kollegen oder eine neue Kollegin zur Einarbeitung zuweist? Keine Sorge: Du darfst Dich nicht weigern, eine solche Einarbeitung zu übernehmen. Weder als fest angestellter Arbeitnehmer, noch als Leiharbeitnehmer. Allerdings hast Du auch die Möglichkeit, Dich an Deinen Arbeitgeber zu wenden und um einen anderen Einsatzort zu bitten. Diese Entscheidung liegt bei Dir. Denke aber daran, dass eine solche Einarbeitung ein wichtiger Bestandteil Deiner täglichen Arbeit ist. Sie ist ein wichtiger Teil Deines Jobs und es ist Deine Pflicht als Kollege oder Kollegin, andere in ihrer Rolle zu unterstützen.
Arbeitskleidung: Umkleideräume für Berufsschutz & Co.
Du musst als Arbeitnehmer in vielen Berufen spezielle Arbeitskleidung tragen. Dies kann eine Berufskleidung, Schutzkleidung, ein Berufsschutz oder ein Arbeitsoutfit sein. Wenn du dir nicht nach der Arbeit in einem anderen Raum umziehen kannst, muss dein Arbeitgeber dir nach der Arbeitsschutzverordnung Umkleideräume zur Verfügung stellen. So kannst du dich sicher und komfortabel in deiner Arbeitskleidung umziehen. Die Räume sollten ausreichend beleuchtet, sauber und trocken sein. In manchen Fällen müssen die Umkleiden auch mit Schließfächern ausgestattet sein. Wenn du Fragen zu deinen Umkleideräumen hast, kannst du dich an deinen Arbeitgeber wenden.
Toilettenräume richtig planen: Max. 50m Weg zur Toilette!
Du solltest bei der Planung von Toilettenräumen darauf achten, dass die Weglänge vom Arbeitsplatz zur Toilette nicht länger als 50 m sein darf. Um einen kurzen Weg zu gewährleisten, müssen die Toiletten in unmittelbarer Nähe, also auf derselben Etage, zu den Arbeitsplätzen liegen. Außerdem sollte die Weglänge den 100-Meter-Radius nicht überschreiten. Eine solche Regelung ist wichtig, um den Mitarbeitern ein angenehmes und bequemes Arbeiten zu ermöglichen. Daher sollten Unternehmen bei der Planung von Toilettenräumen auf diese Richtlinien achten.
Regelmäßiges Reinigen von Toilettenräumen: § 422 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Du musst die Toilettenräume am Arbeitsplatz regelmäßig und gründlich reinigen. Laut § 422 Absatz 5 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist dies mindestens einmal täglich notwendig. Damit die Toilette hygienisch sauber und einladend bleibt, solltest Du sie regelmäßig reinigen – vor allem, wenn es viele Nutzer gibt. Verwende dazu spezielle Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel, die für den Einsatz in Toilettenräumen geeignet sind. Achte auch darauf, dass alle Oberflächen gründlich gereinigt werden, insbesondere die Toilettenschüssel, Waschbecken, Handtuchspender, Türgriffe und andere Oberflächen, die vielen Nutzern ausgesetzt sind. Damit sicherst Du eine hygienisch saubere Umgebung, in der du und deine Kollegen euch wohlfühlen können.
Bezahlte Dusch- und Waschzeiten – Was Arbeitnehmer wissen müssen
Du fragst Dich, ob Du für Deine Dusch- oder Waschzeiten bezahlt wirst? Obwohl es bislang keine eindeutige Rechtsprechung dazu gibt, geht das LAG Düsseldorf davon aus, dass solche Zeiten eher für den persönlichen Nutzen der Mitarbeiter bestimmt sind und somit nicht als Arbeitszeit anerkannt werden. Diese Einschätzung wurde in einem Urteil vom 03.08.2015 (9 Sa 425/15) bestätigt. Allerdings kann es sein, dass ein Arbeitgeber freiwillig eine Vergütung für diese Zeiten zahlt. Es ist daher ratsam, vorab mit dem Arbeitgeber zu sprechen und nachzufragen, ob eine solche Vergütung möglich ist.

Reduziere deinen Wasserverbrauch: Verringere deine Duschzeiten!
Du kannst ganz einfach deinen Wasser- und Geldverbrauch reduzieren, indem du deine Duschzeiten verringerst. Wenn du deine Dusche von 5 Minuten auf 4 Minuten verkürzt, sparst du schon 10 Liter Wasser und 20 Cent pro Dusche. Wenn du sie auf 3 Minuten verkürzt, sparst du schon 15 Liter Wasser und 30 Cent pro Dusche. Es ist also gar nicht schwer, deinen Wasserverbrauch und deine Kosten zu reduzieren. Es lohnt sich also, deine Duschzeiten zu überdenken und zu schauen, ob du nicht ein paar Minuten einsparen kannst. Einmal gespartes Wasser ist immer ein Gewinn für die Umwelt.
Sozialversicherungsbeiträge: 21% des Bruttogehalts
Für jeden angestellten Mitarbeiter müssen Arbeitgeber Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung zahlen. Dabei machen die Sozialversicherungsbeiträge und weitere Umlagen durchschnittlich 21 Prozent des Bruttogehalts aus. Der Arbeitgeber trägt dabei den größeren Anteil, jedoch muss auch der Arbeitnehmer seinen Beitrag leisten. Dieser beträgt in der Regel circa 8,2 Prozent des Bruttogehalts. Dieser Betrag wird dann direkt vom Gehalt abgezogen und an die Sozialversicherung überwiesen. Dadurch gewährleistet man, dass im Falle von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und im Alter ein angemessener finanzieller Schutz gewährleistet ist.
Unfall auf der Toilette: Bist du versichert?
Du hast dir bei der Arbeit einen Unfall auf der Toilette zugezogen? Keine Sorge, dann bist du vermutlich trotzdem unfallversichert. In der Regel sind Beschäftigte gegen Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz selbst passieren, versichert. Das gilt auch für Unfälle auf der Toilette. Gehst du zum Beispiel auf die Toilette, um dich zu erleichtern und rutschst dabei aus, bist du abgesichert. Aber auch, wenn du dir bei der Arbeit einen Unfall auf der Toilette zuziehst, etwa weil du beim Spülen vergessen hast die Tür zu schließen, bist du versichert. Es ist also ratsam, sich bei einem Arbeitsunfall auf der Toilette unverzüglich an die zuständige Versicherung zu wenden. Denn nur sie kann dir Auskunft darüber geben, ob du tatsächlich versichert bist und welche Ansprüche du geltend machen kannst. Entsprechende Schadensersatzansprüche lassen sich meist nur dann durchsetzen, wenn man alle nötigen Unterlagen beibringt.
Richtig Lohn erhalten: Prüfe Deine Lohnabrechnung!
Du als Arbeitnehmer hast das Recht, regelmäßig und pünktlich deinen vereinbarten Lohn zu erhalten. Der Lohn darf den gesetzlichen Mindestlohn, der in vielen Branchen gilt, nicht unterschreiten. Damit du sicher sein kannst, dass dein Arbeitgeber seiner Pflicht nachkommt, ist es wichtig, dass du regelmäßig deine Lohnabrechnung prüfst. Auf jeder Lohnabrechnung sollten Angaben wie Name, Steuerklasse, Nettolohn und Abzüge vermerkt sein. Wenn du Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung hast, kannst du dich an deinen Betriebsrat wenden. Er wird dir helfen, Unklarheiten aufzuklären.
Freistellung vom Arbeitgeber: Gründe & Auswirkungen
Du hast die Möglichkeit, dass Dein Arbeitgeber Dir eine Freistellung ausspricht. Das bedeutet, dass Du vorübergehend von Deiner Arbeit befreit wirst. Anstatt zur Arbeit zu gehen, musst Du eine bestimmte Zeit zu Hause bleiben. Diese Freistellung kann einvernehmlich oder einseitig durch den Arbeitgeber vereinbart werden.
Der Arbeitgeber kann diese Entscheidung aus verschiedenen Gründen treffen. Er möchte schließlich dafür sorgen, dass ein bereits gekündigter Mitarbeiter keine Betriebsgeheimnisse erlangt oder den Betriebsablauf stört. Auch kann die Freistellung ein Zeichen des Respekts sein, wenn ein Mitarbeiter ein schweres persönliches Ereignis erlebt. In solchen Fällen kann die Freistellung ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für den betroffenen Mitarbeiter sein.
Homeoffice: Arbeitgeber stellt Arbeitsmittel für ergonomischen Arbeitsplatz zur Verfügung
Du als Arbeitnehmer hast Anspruch auf die Bereitstellung aller nötigen Arbeitsmittel für einen sicheren und ergonomisch eingerichteten Homeoffice-Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss Dir dafür auf seine Kosten die notwendigen elektronischen Geräte wie Computer, Drucker und Smartphone sowie Einrichtungsgegenstände wie Bürostuhl, Schreibtisch, aber auch Aktenregale, Tischlampe und ähnliches zur Verfügung stellen. Damit Dein Homeoffice-Arbeitsplatz auch ergonomisch eingerichtet ist, solltest Du auf eine gute Körperhaltung achten. Stelle den Monitor auf eine angenehme Augenhöhe, schaffe Dir eine gute Sitzhöhe und nutze eine ergonomische Maus und Tastatur. Ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz kann Dir dabei helfen, Rückenschmerzen und anderen gesundheitlichen Beschwerden vorzubeugen.
Recht auf einen arbeitsfreien Tag pro Woche: Wichtige Infos
Arbeitgeber haben laut Gesetz die Pflicht, ihren Mitarbeitern mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche zu gewähren (oder vier in einem Zeitraum von vier Wochen). Daher ist es wichtig, dass du als Arbeitnehmer weißt, dass du ein Recht darauf hast. So kannst du deine Arbeitszeiten im Voraus planen und dich während des freien Tages erholen und neue Kraft tanken. Es ist außerdem möglich, dass du deinen freien Tag nach deinen Wünschen und Bedürfnissen gestalten kannst.
Recht auf Toilettenpausen am Arbeitsplatz: Regeln beachten
Du hast das Recht, während der Arbeit auf die Toilette zu gehen und dabei so viel Zeit zu investieren, wie du benötigst. Wie häufig und wie lange du dein WC-Besuch gestaltest, ist jedoch von deinem Arbeitgeber abhängig. Viele Arbeitgeber legen Regeln fest, wie oft und wie lange du auf die Toilette gehen darfst, damit du deine Arbeit nicht zu sehr unterbrichst. Es ist wichtig, dass du dich an diese Vorgaben hältst, damit du nicht zu viel Zeit damit verbringst, Dinge zu erledigen, die nichts mit deinen Arbeitspflichten zu tun haben. Wenn du während der Arbeit zu oft und zu lange auf der Toilette bist, kann es sein, dass dein Arbeitgeber ein Problem damit hat. Es ist wichtig, dass du mit deinem Arbeitgeber darüber sprichst, wenn du mehr als die von ihm festgelegte Zeit auf der Toilette verbringen möchtest. So kannst du sicher sein, dass du deine Arbeit nicht vernachlässigst und deinen Arbeitgeber nicht verärgerst.
Dein Recht auf Privatsphäre – Schütze es mit dem deutschen Recht
Du hast ein Recht auf Privatsphäre und dein Chef darf nicht von dir verlangen, dass du private Dinge erzählst, die du nicht freiwillig preisgeben möchtest. Das ist nicht nur ein grundlegendes Menschenrecht, sondern es wird auch durch das deutsche Rechtssystem geschützt. Das bedeutet, dass dein Chef dich nicht dazu zwingen kann, Informationen über dein Privatleben preiszugeben. Sollte er es dennoch probieren, dann kannst du dich an dein Arbeits- oder Betriebsrat wenden, um dich gegen solche Anordnungen zu wehren.
3 Minuten Duschen: Weniger ist mehr für Deine Haut
Du liebst es, dich zu duschen und das auch gern mal etwas länger? Wenn du dabei nicht aufpassst, kann das deiner Haut schaden. Der Durchschnittsdeutsche duscht in der Regel zwischen sechs und elf Minuten. Doch laut Empfehlungen der Dermatologen sollte man sich besser kurz halten und nicht länger als drei Minuten unter der Dusche stehen. Denn auch lange Duschvorgänge können deine Haut austrocknen. Um deine Haut zu schonen, solltest du lieber lieber auf kurze Duschzeiten achten und den Spruch „Weniger ist mehr“ beherzigen.
Fazit
Das kommt auf den Arbeitsplatz an. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber so viele Duschen zur Verfügung stellen, dass alle Mitarbeiter sicherstellen können, dass ihre persönliche Hygiene gewahrt wird. Es ist also wichtig, dass du bei deinem Arbeitgeber nachfragst, wie viele Duschen es gibt und ob du sie benutzen kannst.
Du siehst also, dass der Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl an Duschen bereitstellen muss, je nach Größe des Unternehmens. Am besten ist es, wenn du dich über die gesetzlichen Bestimmungen in deinem Land erkundigst, damit du gesetzeskonform handelst.